Mit der erfolgreichen Absolvierung der Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) startest Du Deine Karriere in der Sicherheitsbranche. In Deinem neuen Tätigkeitsfeld sorgst Du für Schutz und Ordnung, indem Du Zugänge kontrollierst, Vorfälle dokumentierst und die Einhaltung von Vorschriften gewährleistest – stets unter Beachtung von Datenschutz- und Rechtsvorschriften.
Diese Prüfung ist eine weiterführende Qualifikation, die Dich für spezifische Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe befähigt und Dich für eine Festanstellung in verschiedenen Bereichen qualifiziert.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist die Basis für den Einstieg in die Branche. Sie vermittelt Dir grundlegende Kenntnisse über die Sicherheitspraxis und bereitet Dich auf die Sachkundeprüfung vor. Die Unterrichtung ist Voraussetzung für eine erste Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe, während die Sachkundeprüfung Deine Qualifikation auf ein höheres Niveau hebt und Dir eine breitere berufliche Perspektive bietet.
Mit der Sachkundeprüfung eröffnen sich Dir vielseitige Möglichkeiten, z. B. im Werkschutz, im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder in der Objektüberwachung. Mit Deinem Engagement trägst Du aktiv zur Sicherheit bei und übernimmst eine wichtige Rolle in einer zukunftssicheren Branche.